Vorbeugender Brandschutz

Es herrscht eine rege Bautätigkeit in der Gemeinde Mersch. Zur Zeit hat Mersch 10’000 Einwohner, Tendenz stark steigend.

Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Eines der Aufgabengebiete der Feuerwehr ist der präventive Brandschutz. Er stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

Die wesentliche Aufgabe liegt darin, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden zu definieren, sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr einer wirksamen Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten, und Anforderungen oder Anregungen weiterzuleiten. Eine effektive Gefahrenabwehr ist nur möglich, wenn im baulichen Objekt optimale brandschutztechnische Vorarbeit geleistet wurde.

Der Gedanke, vorbeugend tätig zu werden, entwickelte sich bereits seit Jahrhunderten. Früher wurden oftmals ganze Ortschaften und Städte durch Brandereignisse vernichtet, weil es noch wenig Wissen über eine „geordnete“ Bebauung gab und demzufolge jeder sein Haus bauen konnte wie und wo oder mit welchen Baustoffen er wollte. So entstanden aus der Erfahrung heraus im Laufe der Jahre feste Regeln, um Brandgefahren möglichst zu vermeiden, zumindest aber den Brandschaden zu verringern.

Es ergeben sich die vier Hauptaufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:

  1. Vorbeugung vor Bränden
  2. Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  3. Rettung von Menschen und Tieren
  4. Durchführung wirksamer Löscharbeiten

Auch werden Feuerwehrpläne für besondere Objekte angelegt, welche dem Einsatzleiter im Falle eines Schadensereignisses zur Verfügung stehen und so eine schnellstmögliche Lageeinschätzung und ein Informationsflussgewährleistet sind. Richtlinien für Feuerwehreinsatzpläne (Plan d’intervention urgence) stehen (demnächst) im Downloadbereich zur Verfügung.

Folgende Aufgaben sind zu erledigen:

  • Fertigung von Stellungnahmen betreffend Brandschutz bei Bauprojekten. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden.
  • Löschwasserversorgung gewährleisten
  • Durchführung und Organisation von Brandschauen
  • Ausbildungen und Unterweisungen von Feuerwehrmitgliedern
  • Durchführungen von Schul- und Räumungsalarmen
  • Durchführungen von Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen
  • Verwaltung von Feuerwehreinsatzplänen: Bei besonderen Objekten müssen, um im Einsatzfall richtig reagieren zu können, einsatzrelevante Schwerpunkte berücksichtigt werden. Diese Informationen findet der Einsatzleiter in den Feuerwehreinsatzplänen. Sie sind Bestandteil der Baugenehmigung, und somit ist es die Pflicht des Betreibers eines Objektes, diese zu erstellen. Sie liegen dem Einsatzleiter im Schadensfall vor.
  • Beratung von Architekten und Bauherren

Für alle Fragen welche dem Schutz von Mensch, Tier und Sachobjekten dienen und auch darüber hinaus steht die Feuerwehr gerne zur Verfügung der Bürger in der Gemeinde und darüber hinaus.

Bei größeren Projekten wird die Feuerwehr um ihr Gutachten betreffend den vorbeugenden Brandschutz gefragt. Die hierfür zuständige Abteilung ist die „Unité de Planification/Prévention“, sie hat ihr Büro im CIS Mersch. (Das Büro ist nicht ständig besetzt, da die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis tätig sind.)

Tel.: +352 49771-3305
E-Mail: cismer-prevention@cgdis.lu

Mitarbeiter sind:
Jean-Paul WAGENER
Claude BARTHEL

Jean-Paul WAGENER ist auch beratendes Mitglied in der Bautenkommission der Gemeinde Mersch.

Die Gemeindeverwaltung bevorzugt es, wenn das Gutachten der Feuerwehr bereits erstellt wurde bevor die Baugenehmigung beantragt wird. Die Architekten nehmen Kontakt mit dem Präventionsbüro auf, um ihr Vorprojekt vorzustellen. Die Feuerwehr berät die Architekten bei der Ergänzung der Baupläne.

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